Impressum

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Ballettschule Sievert GbR

Schule für künstlerischen Tanz
Inhaberinnen Svenja Gasche und Petra Wiegert
Tibusstraße 7-11
48143 Münster

Kontakt

Telefon: +49 0251 48 29 200
Telefax: +49 0251 48 29 530
E-Mail: info@ballettschule-sievert.de

Redaktionell verantwortlich

Petra Wiegert, Svenja Gasche
(Anschrift wie oben)

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Webseite

Konzeption, Gestaltung und Programmierung:

REGENREICH

Webagentur für Münster
Tel +49 0 251 97 44 24 90
info@regenreich.com

Fotos

Peter Wattendorff 

Mario Soose

Niko Urban

Karsten Ziegengeist

Texte

Christiane Gasche

AGB

Alle Schüler/Innen haben den Anspruch auf 40 Unterrichtsstunden im Jahr pro belegtem Fach, die von der Ballettschule Heidi Sievert während der für das Land NRW geltenden Schulzeit zu erteilen sind. Auf dieser Grundlage ist der monatliche Tanzpreis kalkuliert. Er ist daher monatlich – auch während der Schulferien – zu entrichten.

Kündigungsfrist

Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
Es besteht für Studenten die Möglichkeit, sich für 2 Monate pro Kalenderjahr wegen Abwesenheit beitragsfrei stellen zu lassen. Eine Freistellung hat vor Beginn dieses Zeitraumes zu erfolgen, ist jedoch nicht in Verbindung mit einer Vertragskündigung zulässig. Versäumte Stunden können nach vorheriger Abmeldung bei der Tanzlehrerin oder im Büro in einem adäquaten Unterrichtsfach nachgeholt werden. Die Leitung der Ballettschule behält sich eine Preiserhöhung vor.

Umgang mit Mediengesetz und Urheberrechtsschutz

In der Ballettschule und an den jeweiligen Veranstaltungsorten wird gefilmt und fotografiert. Alle volljährigen Schüler und jeder Erziehungsberechtigte erteilen ihr Einverständnis mit dem Vertragsabschluss, dass gefertigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen und dass sie der Veröffentlichung honorarfrei zustimmen. Sofern TanzschülerInnen oder der Erziehungsberechtigte dieses nicht wünschen, sollten Sie es umgehend der Ballettschule schriftlich mitteilen.