Liebe Eltern und liebe Schüler:innen,
Nach der neuen Coronaschutzverordnung ist die Ballettschule eine Einrichtung in der die 2G+ Regel gilt.
Daher müssen wir gemeinsam ab dem 13. Januar `22 folgende Regelungen beachten:
Für Erwachsene bedeutet das,
- Sind sie zweifach geimpft und geboostert, gelten sie als getestet
- Gleiches gilt für Personen, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate her ist
- Geimpfte oder Genesene, die noch keine Booster-Impfung bekommen haben, brauchen einen offiziellen Bürgertest (nicht älter als 24 Stunden), wenn sie die Tanzschule betreten möchten
Für Schulkinder hat sich nichts verändert. Es gilt weiterhin
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen, aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen, keinen Immunisierungsnachweis
- Schüler*innen ab dem 16. Lebensjahr müssen die Bescheinigung der Schule über die Teilnahme an den regelmäßigen Testungen mitführen
Für Kita-Kinder gilt
- Kinder bis zum Schuleintritt sind von den 2G+ Beschränkungen ausgenommen
- Zum Schutz der Kinder und des Schulbetriebs, bitten wir um einen tagesaktuellen Selbsttest
Danke für Ihre und Eure Mitarbeit!
Mit freundlichen Grüßen,
Svenja, Petra und das Team