13.01.2022 Corona Update


Liebe Eltern und liebe Schüler:innen,

Nach der neuen Coronaschutzverordnung ist die Ballettschule eine Einrichtung in der die 2G+ Regel gilt.
Daher müssen wir gemeinsam ab dem 13. Januar `22 folgende Regelungen beachten:

Für Erwachsene bedeutet das,

  • Sind sie zweifach geimpft und geboostert, gelten sie als getestet
  • Gleiches gilt für Personen, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate her ist
  • Geimpfte oder Genesene, die noch keine Booster-Impfung bekommen haben, brauchen einen offiziellen Bürgertest (nicht älter als 24 Stunden), wenn sie die Tanzschule betreten möchten

 

Für Schulkinder hat sich nichts verändert. Es gilt weiterhin

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen, aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen, keinen Immunisierungsnachweis
  • Schüler*innen ab dem 16. Lebensjahr müssen die Bescheinigung der Schule über die Teilnahme an den regelmäßigen Testungen mitführen


Für Kita-Kinder gilt

  • Kinder bis zum Schuleintritt sind von den 2G+ Beschränkungen ausgenommen
  • Zum Schutz der Kinder und des Schulbetriebs, bitten wir um einen tagesaktuellen Selbsttest

 

Danke für Ihre und Eure Mitarbeit!

Mit freundlichen Grüßen,

Svenja, Petra und das Team